Befristete Senkung der Mehrwertsteuer

Eine wirklich sehr überraschende Maßnahme der Bundesregierung im Rahmen der Corona-Krise ist die Senkung der Mehrwertsteuer für einen befristeten Zeitraum. Das fordert alle Unternehmen besonders heraus! Haben wir doch eine Reihe von Dinge zu beachten und umzustellen.

Viele Software-Produkte sind überhaupt nicht für eine zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuer ausgelegt. So gilt es pfiffige Lösungswege zu erarbeiten um auf Basis des Beschlusses der Bundesregierung möglichst wenig Aufwand im eigenen Unternehmen zu produzieren.

Unsere eigenen Rechnungen sind bereits angepasst!

Wir haben unsere Rechnungen bereits angepasst. Sie erhalten Rechnungen jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung angepasst auf die aktuellen Informationen des Bundesfinanzministeriums. Hierzu empfehlen ich an dieser Stelle, selbst die BMF-Schreiben zu lesen. Diese sind doch sehr umfangreich und werden aktuell sehr häufig aktualisiert.

Unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/BMF_Schreiben/bmf_schreiben.html finden Sie die jeweils aktuellen Schreiben in einem Archiv chronologisch sortiert.

Weiterführende Informationen für Sie

 

Wenn ich Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein kann, buchen Sie sehr gerne einen Telefon-/Online-Termin.

 

Folge mir
CLOSE
CLOSE
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner